Gemeinsam auf der sicheren Seite.
Änderungen ab dem 15. Oktober 2026
Mitgliedsbeitrag jetzt sichern
Bei einem Vereinsbeitritt bis zum 14.10.2026 gilt für Sie der aktuelle Jahresbeitrag von 99 €. Für Neueintritte ab dem 15.10.2026 beträgt der Jahresbeitrag 120 €.
Neues Gebührenmodell für den Schriftverkehr
Ab dem 15.10.2026 gilt für alle Mitglieder: 20 € für die Falleröffnung & das 1. Anschreiben sowie 5 € je Folgeschreiben. Aktuell sind es 15 €.
Gebührenordnung für Sonderaufwände
Ab dem 15.10.2026 gelten feste Sätze für besondere Zusatzleistungen wie Vor-Ort-Termine, Belegprüfungen sowie 10 € Mehraufwand bei Zahlung auf Rechnung statt beleglosem SEPA-Lastschriftmandat.
Die Vereinsmitgliedschaft
Schriftverkehr & Schreibgebühren
Schriftverkehr mit Vermieter oder Hausverwaltung
Die persönliche und telefonische Rechtsberatung ist stets im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für den offiziellen Schriftverkehr gelten folgende Übergangssätze:
| Zeitraum / Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Ab 15.10.2026: Falleröffnung & 1. Anschreiben (inkl. Standardporto) | 20,00 € |
| Ab 15.10.2026: Je weiteres Folgeschreiben im laufenden Fall | 5,00 € |
| Optional: Nachweisbares Einwurf-Einschreiben | 5,00 € |
Häufige Fragen & Gebührenordnung
Welche weiteren Gebühren gelten ab dem 15.10.2026?
Für besondere Dienstleistungen auf eigenen Wunsch oder Sonderaufwände gelten nach unserer Gebührenordnung folgende Sätze:
| Vor-Ort-Termine (Übergaben, Belegeinsicht, Streitschlichtung) | 80,00 € + 0,30 €/km |
| Belegprüfung (Prüfung von Originalbelegen auf Wunsch) | 80,00 € |
| Zahlung auf Rechnung (Aufwand ohne SEPA-Lastschriftmandat) | 10,00 € |
| Mahnaufwand / Zahlungserinnerung | 5,00 € |
| Verursachte Fremdkosten (Rücklastschriften, Bankspesen etc.) | 5,00 € + Fremdkosten |
Gibt es einen Rabatt bei bereits bestehender Rechtsschutzversicherung?
Ja. Wenn Sie eine eigene private Mietrechtsschutzversicherung nachweisen (Police-Kopie innerhalb von 10 Tagen nach Beitritt), reduziert sich der Mitgliedsbeitrag auf 75,00 € pro Kalenderjahr.
Muss ich bei einem Beitritt im laufenden Jahr den vollen Jahresbeitrag zahlen und wann ist er fällig?
Ja, eine anteilige Berechnung erfolgt nicht. Der Mitgliedsbeitrag ist an das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) gebunden und wird auch bei einem unterjährigen Beitritt unabhängig vom konkreten Eintrittsdatum stets in voller Höhe für das laufende Kalenderjahr erhoben. Die einmalige Aufnahmegebühr sowie der erste volle Jahresbeitrag werden direkt bei Antragstellung fällig. Die Folgebeiträge werden immer zum 15.01. eingezogen.
Rechtsschutzversicherung sofort aktivieren: Mit Ihrem zeitnahen Beitritt starten Sie direkt die dreimonatige Wartezeit. So sichern Sie sich schnellstmöglich vollen Versicherungsschutz und finanzielle Rückendeckung bei künftigen Mietstreitigkeiten.
Gilt der Rechtsschutz auch für bereits bestehende Streitigkeiten?
Die DMB-Rechtsschutzversicherung deckt Fälle ab, deren Ursache nach Ablauf der dreimonatigen Wartezeit eintritt. Für frühere Streitigkeiten greift die gerichtliche Absicherung nicht; unsere außergerichtliche Beratung und Vertretung stehen Ihnen jedoch uneingeschränkt zur Verfügung.
Wie lange ist die Mindestmitgliedschaft?
Um eine verlässliche und qualifizierte Rechtsberatung zu gewährleisten, beträgt die Mindestmitgliedschaft gemäß unserer Satzung zwei volle Kalenderjahre.
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