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Mitglied werden
Die Mitgliedschaft als Wohnungsmieter kostet im Jahr 96,- Euro, wobei bei Eintritt eine einmalige Aufnahmegebühr von 16,- Euro zu zahlen ist.
Gebührenordnung
1. Über die Rechtsberatung hinausgehende Leistungen zur außergerichtlichen Regelung von Mietrechtsngelegnheiten | |
1.1 Rechtsberaterschreiben, jeweils für das 1. Schreiben im Jahr, jedoch nicht im 1. Kalenderjahr der Neuaufnahme | 10,00 € |
1.2 Vor-Ort Termine u.a. Einsichtname in Belege für die Betriebskostenabrechnung, außergerichtiche Klärung von Mietstreitigkeiten außerhalb der Geschäftsstelle | 60,00 € |
2. Mahngebühren für Mitgliedsbeiträge (inkl. angefallenem Porto) | |
2.1 Erste Mahnung | 3,50 € |
2.2 Zweite Mahnung | 6,00 € |
Gerichtlicher Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid | vom Gericht erhobene Gebühr |
3. Bearbeitungsgebühren für außerordentlichen Verwaltungsaufwand (inkl. angefallenem Porto) | |
1.1 Rechtsberaterschreiben, jeweils für das 1. Schreiben im Jahr, jedoch nicht im 1. Kalenderjahr der Neuaufnahme | 10,00 € |
3.1 Gebühr für Erstellung Mahnbescheide | 3,50 € |
3.2 Anfrage beim Einwohnermeldeamt bzw. bei der Post, wenn unter der angegebenen Anschrift Pots nicht zustellbar ist. Einwurf-Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein | erhobene Gebühr zzgl. 3,00 |
3.3 Rücklastschriften | erhobene Gebühr zzgl. 3,00 |
3.4 Literaturversand | Porto |